„.Briefe verstoßen gegen den Datenschutz“. Diese erschütternde Feststellung machte der Bundesbeauftragte für Datenschutz in einer Kurzmitteilung heute Morgen auf seiner Website.
„.Es ist nicht mit dem geltenden europäischen Recht vereinbar, dass jeder, der in Besitz des Briefes kommt, nebst sensibler Inhalte des Briefes zusätzlich auch die Anschrift des Empfängers herausfinden kann.“
Als Lösung schlägt der Bundesbeauftragte für Datenschutz daher vor, Name und Anschrift nicht wie bisher auf die selbe Kuvertseite zu schreiben. Durch die räumliche Trennung der sensiblen Daten werde im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der EU-DSGVO durch minimalen mehraufwand der Datenschutz sichergestellt.
Zur Website des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit